Mitnahme unverpackter Falträder in der Bahn
27. April 2008, aktualisiert am 17. September 2009
Es kommt immer wieder mal vor, dass die Mitnahme unverpackter Falträder in Zügen, die keinen Fahrradtransport erlauben (wie ICE oder IC), zu Problemen mit den Schaffnern führt. Seit Mai 2007 ist aber klar geregelt, dass auch unverpackte Falträder gestattet sind: "Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können." So steht es auf Seite 18 der Broschüre "Bahn & Bike 2009 (Download PDF). Der beste Platz für das Brompton im ICE ist allerdings zwischen zwei Sitzreihen, die Rücken an Rücken stehen. Passt, wackelt und hat Luft. Oder noch besser in den Kofferablagen der neueren ICEs, die es in einigen Waggons nahe den Toiletten gibt. Dort kann man es obendrein anschließen (mit dem eigenen Schloss oder den vorhandenen Münzschlössern). Probleme dürfte es auch an diesen Orten nicht mehr geben, auch wenn sie nicht direkt unter oder über einem Sitz liegen.
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